AGB

1. Auftragserteilung

1.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere nachstehend abgedruckten AGB für die Dauer der gesamten
Geschäftsbeziehungen an. Der Käufer hat ausdrücklich zu widersprechen, wenn er mit unseren AGB ganz oder teilweise nicht einverstanden sein sollte. Eine Auftragserteilung oder Bestätigung des Käufers unter Hinweis auf dessen eigene AGB gilt nicht als Widerspruch und läßt die ausschließliche Gültigkeit unserer AGB unberührt.

1.2 Das Vertragsverhältnis mit dem Käufer kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zusätze, Abänderungen und/ oder Nebenabreden bedürfen für Ihre Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für eine Abänderung des Schriftform-Erfordernisses.

1.3 Wir gehen in beiderseitigem Interesse davon aus, daß Ihre uns von Ihnen angegebene umseitige Anschrift mit Ihrer rechtsverbindlichen Firmenanschrift samt der Rechtsform des Unternehmens übereinstimmt. Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir um sofortige Benachrichtigung zur Berichtigung durch uns. Wir sind berechtigt, Sie für einen Schaden in Anspruch zu nehmen, der für uns aus einer unterlassenen Benachrichtigung entstehen sollte.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.

2.2 Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

2.3 Skonto wird von uns nur in dem Umfang gewährt, wie das in unserem Angebot-Auftragsbestätigung- Rechnung vermerkt ist. Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn frühere fällige Rechnungsbeträge noch nicht oder nur teilweise beglichen sein sollten.

2.4 Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, dem Käufer Fälligkeitszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Dasselbe gilt auch im Falle verspäteter Akzepthergabe.

2.5 Ist dem Käufer eine Vereinbarung dahingehend getroffen worden, daß der Kaufpreis durch Teilzahlungen getilgt werden kann und kommt dieser mit insgesamt drei monatlichen Teilzahlungen, bzw. Teilbeträgen in Verzug, so wird der gesamte dann noch offene Kauf- bzw. Restkaufpreis zuzüglich Zinsen und Kosten sogleich zur Zahlung fällig.

2.6 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Kosten entgegengekommen.

3. Lieferungen

3.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3.2 Die Lieferung ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3.3 Im Falle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung sowie von uns nicht vorhersehbaren und nicht zu vertretenden Betriebsstörungen und/oder Verzögerungen von Materialanlieferungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterliefern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn während eines bereits vorliegenden Verzuges des Käufers entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen von uns dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.

3.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3.5 Werden Sonderwerkzeuge in Auftrag gegeben, so darf die Bestellmenge um ca. 10%, mindestens jedoch um 2 Stück über- oder unterschritten werden. Berechnet wird die Liefermenge.

3.6 Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart worden sein sollte, reist die Ware stets auf Gefahr des Käufers.

3.7 Transportversicherungen gehen zu Lasten des Käufers.

4. Haftung für Mängel der Lieferung

4.1 Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.

4.2 Jede Gewährleistung entfällt, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die Behebung der Mängel vom Käufer versucht wird.

4.3 Gebrauchte Maschinen gelten grundsätzlich wie angeboten bzw. besichtigt als gekauft, jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

4.4 Jeder Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender, auch künftiger Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum.

5.2 Bei Saldo-Ziehungen gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung  für unsere Forderungen aus dem Saldo.

5.3 Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftseingang gestattet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig.

5.4 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir unverzüglich unter Überlassung  der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedemFalle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine  diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig.

5.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten ausreichend zu gegen jeden Verlust und jede  Beschädigung zu versichern. Alle sich hieraus ergebenen Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt hierdurch an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

5.6 Im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen ebenso wie sein Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

5.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers z.B. Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte, sowie eine etwaige Pfändung durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6. Kreditprüfung

Wird uns nach Abschluß eines Vertrages bekannt, daß der Käufer nicht kreditwürdig ist (z.B. Wechselprotest), so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und von Vorauszahlungen von noch zu liefernder Ware einschließlich Barabdeckung etwa gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich 78549 Spaichingen bzw. 78628 Rottweil.

HOWIBA Wilhelmsen e.K.

Maschinen & Werkzeuge

78549 Spaichingen

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